Mediation
Die Mediation kann durch folgende Grundsätze charakterisiert werden:
• Allparteilichkeit und Wertschätzung: Der Mediator ist nicht nur ein neutraler Zuhörer, sondern bemüht sich, beide Parteien zu verstehen und ihnen zu vermitteln, dass ihre Anliegen gehört werden. Dies gelingt, wenn er beiden Parteien Wertschätzung entgegen bringt.
• Freiwilligkeit: Beide Konfliktparteien nehmen freiwillig am Verfahren teil. Ein Abbruch des Verfahrens ist beiden Seiten jederzeit möglich.
• Verantwortlichkeit: Während der Mediator für die Verfahrensleitung verantwortlich ist, bleibt es den Konfliktparteien überlassen, welche Inhalte sie zum Gegenstand der Mediation machen wollen. Auch für das Ergebnis der Mediation sind die Parteien selbst verantwortlich – die Lösung des Konflikts wird nicht vom Mediator vorgegeben, sondern von den Streitparteien gemeinsam erarbeitet.
Die Mediation hat gegenüber einem gerichtlich ausgetragenen Streit folgende Vorteile:
• Der Konflikt wird nicht in das strenge Korsett des juristischen Anspruchsdenkens gezwängt. Vielmehr werden auch persönliche Befindlichkeiten gehört, die in vielen Fällen der eigentliche Anlass für den Rechtsstreit sind.
• Ein Urteil teilt die Streitparteien in Gewinner und Verlierer. Bei einer erfolgreichen Mediation gewinnen beide Parteien. Deshalb können die Streitparteien weiter (oder wieder) zusammenarbeiten. Eine solche Zusammenarbeit ist bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung meist undenkbar oder jedenfalls gestört.
• Das Mediationsverfahren kann selbst bei Hinzuziehung von Rechtsanwälten durch beide Seiten in der Regel deutlich schneller und kostengünstiger durchgeführt werden als ein Gerichtsverfahren. Gerichtskosten fallen nicht an.
• Auf den Beistand eines Rechtsanwalts müssen die Parteien nicht verzichten. Da das Mediationsverfahren kein rechtliches Verfahren ist, können rechtliche Fragen nur ausnahmsweise am Rande besprochen werden. Für die Rechtsberatung bleibt daher der Rechtsanwalt zuständig.
Die Mediation kann also je nach Konflikt das den Interessen am besten dienende Verfahren sein. Ein Rechtsanwalt, der diese Möglichkeit nicht in Betracht zieht, ist wie ein Arzt, der bei allen Leiden sofort eine Operation anordnet.